KfW 153
KfW 153 Energieeffizient Bauen
Bauherren, die ein energieeffizientes Haus bauen möchten, werden von der KfW mit dem Förderprogramm KfW 153 Energieeffizient Bauen unterstützt.
Damit Sie einen Überblick über die verschiedenen Bausteine des Förderprogramms erhalten, hat BAUFIGURU hat das wichtigste für Sie zusammengefasst.
Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses.
- Je Wohneinheit bekommen Sie bis zu 100.000 EUR als Darlehen und bis zu 15.000 EUR als Tilgungszuschuss.
- Es gibt drei verschiedene Varianten, die in Frage kommen, die sich an die Effizienz des Hauses richten.
- KfW-153 ist mit weiteren Programmen wie zum Beispiel KfW-124 kombinierbar.
Das Wichtigste im Überblick
- Zinsgünstiges Darlehen für den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses
- Maximal 100.000 Euro je Wohneinheit als Darlehen
- Tilgungszuschuss bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit erhalten
- Flexible Darlehenslaufzeiten von 4 bis 30 Jahren
- Tilgungsfreie Jahre für mehr Freiheit nutzen
- Mit anderen Programmen der KfW kombinieren
Was wird gefördert?
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Planungskosten
- Beratungskosten
- Baubegleitung
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Bauträger
- Wohneigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Investoren
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Was ist das KfW 153 Förderprogramm?
Die KfW hat das Förderprogramm KfW 153 Energieeffizient Bauen ins Leben gerufen, um Sie beim Bau sowie Ersterwerb eines Effizienzhauses des Standards KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus mit günstigen Krediten und Förderungen zu unterstützen.
Auch beim Umbau von unbeheizten Nicht-Wohngebäuden zu Wohngebäuden wie zum Beispiel eine Scheune fördert die KfW dieses Vorhaben. Beim KfW Darlehen gibt es eine maximale Darlehenssumme in Höhe von 100.000 Euro je Wohneinheit zu niedrigen Zinsen.
Für bestehende Umschuldungen, Ferienhäuser oder Nachfinanzierungen ist dieses Förderprogramm nicht geeignet.
Energieeffizient Bauen
Der Ersterwerb und Neubau einer Immobilie mit Einhaltung der KfW-Standards wird von der KfW mit günstigen Zinsen und einem Tilgungszuschuss belohnt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, profitieren Sie also doppelt.
Was wird gefördert?
Wie bereits erwähnt, wird mit dem KfW-Programm 153 der Neubau oder auch Ersterwerb eines Effizienzhauses des Standards KfW 55, KfW 40 oder KfW 40 Plus gefördert.
Diese drei Kategorien zeichnen sich durch einen sehr geringen Energieverbrauch aus. Die Vorgaben orientieren sich an die Energieeinsparverordnung der EnEV.
Das Darlehen kann beim Kauf für den Kaufpreis und Nebenkosten verwendet werden. Beim Bau hingegen werden folgende Kosten gefördert:
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Planungskosten
- Beratungskosten
- Baubegleitung
Auch für unbeheizte Nicht-Wohngebäude – zum Beispiel eine Scheune -, welche zu einem Wohngebäude umgebaut werden, kommt dieses Förderdarlehen in Frage. Fragen Sie uns einfach, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist.
Welche Förderungen gibt es?
Mit dem Förderprogramm “KfW 153 Energieeffizient Bauen” profitieren Sie gleich mehrfach. Zum einen erhalten Sie, im Verhältnis zu einem üblichen Darlehen von der Hausbank, einen vergünstigten Zinssatz.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit von tilgungsfreien Jahren oder beispielsweise den Tilgungszuschuss. Weitere Konditionen:
Zinsgünstiges Darlehen
Je Wohneinheit wird ein Darlehen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gefördert. Das Darlehen können Sie in Teilbeträgen abrufen. Während der ersten 12 Monate fallen dabei für Sie keine bereitstellungszinsen an.
Sie können Bei dem Darlehen zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen. Für mehr Informationen können Sie uns eine Finanzierungsanfrage stellen. Ihr Finanzierungsberater von BAUFIGURU wird Ihnen die Einzelheiten erläutern.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit das KfW Darlehen als endfälliges Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Tilgungszuschuss
Nach dem Abschluss Ihres Vorhabens erwartet Sie noch eine Besonderheit mit dem KfW-Darlehen. Haben Sie den günstigen Förderkredit genutzt, wird ihrem Darlehenskonto ein Tilgungszuschuss gutgeschrieben, welcher die Restschuld verringert und damit auch die Laufzeit.
Je höher die Energieeffizienz, desto höher auch die Förderung. So erhalten Sie bei dem Standard KfW 55 einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent (maximal 5.000 Euro), bei KfW 40 bis zu 10 Prozent (maximal 10.000 Euro) und bei KfW 40 Plus ganze 15 Prozent (maximal 15.000 Euro).
Auf diese Weise muss nicht der gesamte Darlehensbetrag zurückgezahlt werden.
Tilgungsfreie Jahre
Das KfW-Programm 153 sieht die Option von tilgungsfreien Jahren vor. Das bedeutet, dass die Tilgung des Darlehens erst nach der vereinbarten Zeit beginnt. Je nach Darlehenslaufzeit, kann man zwischen einem und fünf Jahre wählen.
Sondertilgung bei der KfW
Während der ersten Sollzinsbindung können Sie jederzeit eine Sondertilgung ab 1.000 Euro bis zur vollständigen Rückführung vornehmen, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen.
KfW 153 Anschlussfinanzierung
Das vergünstigte Darlehen der KfW beschränkt sich auf die erste Zinsbindung. Diese Zinsbindung kann 10 oder 20 Jahre betragen. Für die Anschlussfinanzierung wird die KfW Ihnen rechtzeitig ein Angebot zur Prolongation unterbreiten.
Von da an tritt das Darlehen aus dem KfW Programm aus und läuft als “normales Darlehen” weiter. Meist verschlechtern sich hierdurch die Konditionen für Ihre Finanzierung.
Auch hier gibt es jedoch günstige Angebote, um eine Zinserhöhung zu vermeiden. Fragen Sie einfach unsere Spezialisten, um frühzeitig die Anschlussfinanzierung mit günstigen Konditionen zu sichern.
KfW 153: Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm KfW 153 Energieeffizient Bauen begrenzt sich nicht nur auf private Bauherren. Folgende Zielgruppen sind Förderfähig:
- Privatpersonen
- Bauträger
- Wohneigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Investoren
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die einzelnen Personen und Gruppen von den günstigen Konditionen und Förderungen profitieren. Auch wenn die Wohneinheiten vermietet werden, kann das Programm genutzt werden.
KfW 153 kombinieren
Für Kreditnehmer, welche die Selbstnutzung beabsichtigen, können das Programm KfW 153 auch mit dem Darlehen “KfW 124 Wohneigentumsprogramm” kombinieren.
Hier werden weitere 50.000 Euro je Vorhaben gefördert. Des Weiteren können Sie beispielsweise mit dem Programm KfW 274 oder auch KfW 275 den Kauf einer Photovoltaikanlage oder ein Photovoltaik-Speichersystem zinsgünstig finanzieren.
Für weitere Informationen, senden Sie uns einfach eine kostenlose und unverbindliche Finanzierungsanfrage. Unsere Baufinanzierungsspezialisten werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
KfW 153 Konditionen
Das Förderprogramm Energieeffizient Bauen bietet für das zinsgünstige Annuitätendarlehen Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren an. Dabei gibt es zu beginn tilgungsfreie Jahre, wo lediglich Zinsen gezahlt werden. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen in monatlichen Raten getilgt.
Bis zu 100% der Baukosten (ausgenommen ist das Grundstück), maximal aber 100.000 Euro je Wohneinheit können dabei finanziert werden. Bei einem Mehrfamilienhaus kann die Förderung also für jede Wohneinheit beantragt werden. Nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindungsfrist legt die KfW ein Prolongationsangebot vor.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Das besondere an einem KfW-Effizienzhaus ist die Energiesparsamkeit. Durch die Senkung des Verbrauchs wie zum Beispiel Gas, ÖL und Strom kann dies erreicht werden und Kosten eingespart werden. Dabei wird in folgenden Standards unterschieden:
- KfW-Energieeffizienzhaus 55
- KfW-Energieeffizienzhaus 40
- KfW-Energieeffizienzhaus 40 Plus
KfW-40 Plus hat die höchste Energieeffizienz und damit den geringsten Energieverbrauch. Gleichzeitig gibt es hier die höchstmögliche Förderung. Ein Haus des Standards KfW 40 verbraucht dabei nur 40% eines gleichwertigen Neubaus ohne KfW-Standard.
KfW 153 beantragen
KfW-Effizienzhaus beim Bauträger erfragen: Erfragen Sie beim Bauträger den KfW-Standard und beachten Sie, dass dieser vertraglich festgehalten wird.
KfW 153 Finanzierung: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater von BAUFIGURU, nach den Förderungen der KfW. Gemeinsam mit der finanzierenden Bank reichen wir den Antrag bei der KfW ein.
Finanzierungszusage abwarten: Bevor Sie den Notartermin vereinbaren, sollten Sie die Finanzierungszusage für Ihre Hauptfinanzierung und der KfW abwarten.
Kredit nach Bauabschnitt abrufen: Nach der Finanzierungszusage und dem Notartermin, können Sie die Finanzierung in Teilbeträgen nach Bauabschnitt abrufen.
Nach Fertigstellung den Energieberater einbeziehen: Nachdem Sie das Darlehen von der KfW erhalten haben, muss der KfW-Standard noch bestätigt werden.
Dafür ist ein Energieberater nötig. Dieser bestätigt, dass die geplanten Baumaßnahmen eingehalten wurden und reicht die Bestätigung bei der KfW ein. Die Kosten des Energieberaters können Sie sich teilweise mit KfW 431 zurückholen.
Und was kommt als Nächstes?
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