Erbbaurecht

Erbbaurecht

Baufinanzierung-Lexikon

Was bedeutet Erbbaurecht?

Zeitlich befristetes Recht (i.d.R. 99 Jahre) an einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu besitzen, welches vererbbar und veräußerlich ist. Es wird ein Erbbauzins für die gesamte Nutzungsdauer vereinbart

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